Durch Sonneneinstrahlung oder Wärmeabgabe vom Gebäude kann auch bei Frost Schmelzwasser entstehen. Das Wiedergefrieren dieses Schmelzwassers in Regeninnen, Fallrohren oder in Dachüberstandsbereichen kann zu gefährlicher Eiszapfenbildung, Wasserrückstau und Schäden an den Entwässerungseinrichtungen oder dem Gebäude führen.
Durch die Beheizung der kritischen Bereiche, in der Regel der Dachrinnen und Fallrohre können Schäden zuverlässig verhindert werden.
Jahrzehntelange Erfahrungen haben DEFROMAT zur führenden Fachfirma auf diesem Gebiet gemacht. Heizleitungen, Heizbänder und entsprechende Verlege- bzw. Befestigungskonstruktionen werden von DEFROMAT als Standard- oder Sonderausführung angeboten.
Richtige Leistung - richtige Regelung - richtige Rinnenheizung
Halbrunde Rinnen oder Kastenrinnen bis 20 cm werden mit einem selbstregulierendem Heizband belegt. Bei breiteren Dachrinnen, Dachkehlen, Shedrinnen oder Dachüberständen werden Heizleitungen mehrfach oder vermattet mit Leistungen um 200 W/m² verlegt. Die Regelung sollte immer temperatur- und feuchteabhängig erfolgen, denn nur bei Schnee oder Schmelzwasser ist eine Heizung erforderlich.
Der Elektriker schließt an
Montage und Anschluß werden in der Regel vom erfahrenen, am Bau tätigen Elektroinstallateur ausgeführt. Bei Ausführung durch andere Gewerke sollten sich diese immer mit dem Elektroinstallateur in Verbindung setzen.
Die Verlegetechnik
Die selbstregulierende Heizleitung hat im Schnee und Eiswasser eine höhere Heizleistung (ca. 36 W/m im Eiswasser, gegenüber ca. 18 W/m bei Trockenheit) und wird im Standardfall nur einfach in Rinne und Fallrohr verlegt. Vor allem bei seitlich liegendem Fallrohr ist die Montage sehr einfach.Die Heizleistungsreduzierung der selbstregulierenden Heizleitung wird vor allem bei einfachen Regelungen (nur über Außentemperatur oder Handschaltung) eine Betriebskostenersparnis bringen. Eine temperatur- und feuchteabhängig geregelte Anlage (entsprechende Pflege und Wartung vorausgesetzt) läuft jedoch nur ca. 200 Stunden pro Wintersaison. Deshalb lohnt sich eine solche Regelung schon bei Anlagen ab ca. 1 kW Anschlußleistung.


